Änderungen in der TRVB 121 O (2025) – Neuerungen für den PV-Brandschutzplan

Die neue TRVB 121 O (2025) bringt wichtige Änderungen für Brandschutzpläne, insbesondere für PV-Anlagen. Nachfolgend eine Übersicht der Neuerungen im Vergleich zur Version 2015:

ThemaTRVB 121 O (2015)TRVB 121 O (2025)
Pflichtangaben im PV-BrandschutzplanKeine spezifischen PV-VorgabenErwartete Leistung (kWp), Verlauf der PV-Leitung, Batteriespeicher (kWh), Auslöser Spannungsfreischalter, Trenneinrichtung DC-Leitung, Standort Wechselrichter, Übersichtsplan der PV-Anlage
Regelung bei PlanänderungenKeine konkrete VorgabeBei Änderungen über 50 % des Inhalts: vollständige Planüberarbeitung erforderlich
Symbole für PV-AnlagenNicht spezifiziertEinführung spezifischer Symbole (Spannungsfreischalter, DC-Leitungen)
BatteriespeicherKeine speziellen AnforderungenErweiterte Dokumentationspflicht für Batteriespeicher (kWh)
Planzeichen-RichtlinieGemäß allgemeiner TRVB-SymboleNeue Anforderungen gemäß OVE-Richtlinie R11-1

Wann ist eine vollständige Planänderung erforderlich?

Eine komplette Überarbeitung des Brandschutzplanes ist notwendig, wenn mehr als 50 % des Planinhalts geändert werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Umfangreiche bauliche Anpassungen
  • Erweiterungen der PV-Anlage
  • Änderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Batteriespeicher, Spannungsfreischalter)

Die neuen Vorgaben der TRVB 121 O (2025) erfordern eine sorgfältige Umsetzung. Halten Sie Ihre Brandschutzpläne aktuell, um rechtliche Sicherheit und Schutz im Ernstfall zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Beachtung!

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