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18. Februar 2025
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Neuerung bei der TRVB für Brandschutzpläne
Änderungen in der TRVB 121 O (2025) – Neuerungen für den PV-Brandschutzplan
Die neue TRVB 121 O (2025) bringt wichtige Änderungen für Brandschutzpläne, insbesondere für PV-Anlagen. Nachfolgend eine Übersicht der Neuerungen im Vergleich zur Version 2015:
Thema | TRVB 121 O (2015) | TRVB 121 O (2025) |
---|---|---|
Pflichtangaben im PV-Brandschutzplan | Keine spezifischen PV-Vorgaben | Erwartete Leistung (kWp), Verlauf der PV-Leitung, Batteriespeicher (kWh), Auslöser Spannungsfreischalter, Trenneinrichtung DC-Leitung, Standort Wechselrichter, Übersichtsplan der PV-Anlage |
Regelung bei Planänderungen | Keine konkrete Vorgabe | Bei Änderungen über 50 % des Inhalts: vollständige Planüberarbeitung erforderlich |
Symbole für PV-Anlagen | Nicht spezifiziert | Einführung spezifischer Symbole (Spannungsfreischalter, DC-Leitungen) |
Batteriespeicher | Keine speziellen Anforderungen | Erweiterte Dokumentationspflicht für Batteriespeicher (kWh) |
Planzeichen-Richtlinie | Gemäß allgemeiner TRVB-Symbole | Neue Anforderungen gemäß OVE-Richtlinie R11-1 |
Wann ist eine vollständige Planänderung erforderlich?
Eine komplette Überarbeitung des Brandschutzplanes ist notwendig, wenn mehr als 50 % des Planinhalts geändert werden. Dies gilt insbesondere für:
- Umfangreiche bauliche Anpassungen
- Erweiterungen der PV-Anlage
- Änderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Batteriespeicher, Spannungsfreischalter)
Die neuen Vorgaben der TRVB 121 O (2025) erfordern eine sorgfältige Umsetzung. Halten Sie Ihre Brandschutzpläne aktuell, um rechtliche Sicherheit und Schutz im Ernstfall zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Beachtung!
Tags: Brandschutzplan